Information: Grundsteuerreform 2022 – Angebot Immobilienwertanalyse

INFORMATION an alle EIGENTÜMER
-Wer Eigentum besitzt, muss dafür Grundsteuer bezahlen-

  • In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen die Datengrundlagen für die Erhebung des Grundbesitzes dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt werden.

  • Grundstückseigentümer sind selbst verpflichtet, aktiv zu werden und eine Feststellungserklärung einzureichen.

  • Angebot: Wir unterstützen bei der Datenerhebung & Umsetzung

 

Bisher wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten ermittelt, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten.
Da diese Werte die tatsächlichen heutigen Immobilienwerte nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln, wurde die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer durch den Gesetzgeber neu geregelt.

 

Neue Grundsteuer ab 2025

Ab 2025 wird die Grundsteuer dann auf Basis neuer Immobilienwerte berechnet. Maßgeblich für die Besteuerung sind die Immobilienwerte zum Stichtag 1. Januar 2022. Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung bereits in diesem Jahr eine Feststellungerklärung an das zuständige Finanzamt abgeben.
In der Feststellungserklärung hat der Eigentümer all jene Angaben ans Finanzamt zu übermitteln, die für die Neubewertung der Immobilien erforderlich sind.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung.
Kundenorientierte Gemeinden weisen ihre Grundsteuerzahler auf die Steuerklärungsfrist hin; der Regelfall ist dies nicht.

 

Wichtig:

Der Grundstückseigentümer ist selbst verpflichtet, aktiv zu werden und eine Feststellungserklärung einzureichen.
In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen die Datengrundlagen für die Erhebung des Grundbesitzes dem Finanzamt elektronisch mitgeteilt werden.
Die Abgabe der Feststellungserklärung kann durch den Grundstückseigentümer und Steuerpflichtigen oder durch dessen Steuerberater vorgenommen werden; hierzu ist der Steuerberater aber gesondert zu beauftragen.

 

Welche Unterlagen sind notwendig?

Zum Stichtag 1. Januar 2022 sind folgende Angaben erforderlich:
• Lage des Grundstücks
• Grundstücksfläche
• Bodenrichtwert
• Nutzungsart
• Wohnfläche
• Baujahr des Gebäudes.

Je nachdem in welchem Bundesland die Immobilie gelegen ist, können zusätzliche Angaben notwendig sein. Grund ist, dass das Gesetz eine Öffnungsklausel enthält,
nach der die Bundesländer zum Teil eine andere Bewertung vornehmen dürfen, als dies das Bundesmodell vorsieht.

 

 

UNSER ANGEBOT:

  • Wir begleiten unsere Kunden und Interessenten bei der Umsetzung (keine steuerliche Beratung).

  • Wir stellen den Kontakt zu unserem langjährigen Kooperation PlanetHome her für die Datenermittlung / kostenlosen ImmobilienCheck.

  • Dazu sind nur wenige Objektdaten notwendig.

  • Es erfolgt eine schnelle Werteanalyse.

  • Die Bewertung der Immobilie findet persönliches vor Ort statt.

 Du hast Interesse?  Du möchtest mehr Informationen?  Du möchtest Unterstützung? 

Gern melden und wir besprechen die weitere Vorgehensweise.

Mail:           Mobil:   0173/2511786

 

 

Jana Stachowiak  #TeamStachowiak

 >> hier zur  Info-PDF:      DVAG Grundsteuerreform Kundeninformation FINAL-49209

        

Grundsteuer 2022 Jana Stachowiak #teamstachowiak Fachwerk e. V.

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