Gudrun Kraft

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Stadt Langenfeld
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Langenfeld

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen.

Dazu engagiert sie sich

  • gegen Gewalt an Frauen und Kindern
  • z.B. durch die Brötchentütenaktion „Nein zu Gewalt“
  • Runder Tisch gegen häusliche Gewalt des Kreises Mettmann
  • Projekte zur Selbstbehauptung, Gewaltprävention
  • für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Equal-Pay-Day)
  • in Frauennetzwerken
  • bei Aktionen zum Internationalen Frauentag

Sie wirkt mit:

  • an Entscheidungen der Verwaltung im Interesse von Frauen
  • bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes
  • bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege
  • bei Personalauswahlverfahren mit dem Ziel der Gleichstellung und Frauenförderung

Sie vermittelt:

  • zu Beratungsstellen bei Notsituationen, wenn sie z.B. von Gewalt betroffen sind
  • zu Ärztinnen zur anonymen Spurensicherung
  • zu Beratungsstellen bei Diskriminierung oder Benachteiligungen im Arbeitsleben
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
02173 7941700

Gudrun Kraft

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Stadt Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
02173 7941700
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Langenfeld

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen.

Dazu engagiert sie sich

  • gegen Gewalt an Frauen und Kindern
  • z.B. durch die Brötchentütenaktion „Nein zu Gewalt“
  • Runder Tisch gegen häusliche Gewalt des Kreises Mettmann
  • Projekte zur Selbstbehauptung, Gewaltprävention
  • für mehr Entgeltgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Equal-Pay-Day)
  • in Frauennetzwerken
  • bei Aktionen zum Internationalen Frauentag

Sie wirkt mit:

  • an Entscheidungen der Verwaltung im Interesse von Frauen
  • bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes
  • bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege
  • bei Personalauswahlverfahren mit dem Ziel der Gleichstellung und Frauenförderung

Sie vermittelt:

  • zu Beratungsstellen bei Notsituationen, wenn sie z.B. von Gewalt betroffen sind
  • zu Ärztinnen zur anonymen Spurensicherung
  • zu Beratungsstellen bei Diskriminierung oder Benachteiligungen im Arbeitsleben
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